Bodenschutz - Bodenkartierungen

 

Der Boden, also die oberen Dezimeter der Erdkruste, erfüllt wichtige Funktionen im Naturhaushalt und stellt eine bedeutende Grundlage für die Existenz vieler Lebewesen dar. Der Mensch lebt auf oder in ihm, nutzt ihn für die Nahrungserzeugung, für die Biomasse- und Rohstoffgewinnung. Die Pflanzen- und Tierwelt wird maßgeblich von den Standorteigenschaften und damit vom Boden geprägt. Die Bodeneigenschaften wie das Substrat, der Nährstoff- und Spurenelementgehalt, der Humus- und Wassergehalt, der pH-Wert, die Durchlüftung etc. prägen das Vorkommen und Wohlbefinden der Bodenorganismen wie auch der oberirdischen Vegetation.

 

Das menschliche Handeln führt oftmals dazu, dass die natürlichen Bodeneigenschaften und Funktionen (Lebensraum, Regulation von Stoffen, Wasser, Luft und Wärme etc.) verändert, beeinträchtigt oder zerstört werden. Insbesondere die Siedlungstätigkeit (Wohnen, Freizeit, Gewerbe, Industrie, Verkehr, Entsorgung) führt zu Konflikten. Der Boden wird abgeschoben, ausgekoffert, ausgetauscht, aufgeschüttet, verlagert, verdichtet und versiegelt. Hinzu kommen mit diesen Tätigkeiten verbundene Fremdstoffeinträge, die direkt oder über die Atmosphäre auf und in den Boden gelangen. Auch mit der landwirtschaftlichen, forstlichen und gartenbaulichen Nutzung sind stoffliche (Dünge- und Pflanzenbehandlungsmittel) und mechanische (Maschineneinsatz) Veränderungen der Bodeneigenschaften verbunden.

 

Der Stellenwert des Bodens und die Belange des Bodenschutzes sind mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG; seit dem 1.03.1999 in Kraft), der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV; seit dem 17.07.1999 in Kraft) sowie den Landesbodenschutzgesetzen wie z.B. in Schleswig-Holstein (LBodSchG; seit 14.03.2002 in Kraft) deutlich gestärkt worden. Im Mittelpunkt der rechtlichen Regelungen steht die Abwehr schädlicher Bodenveränderungen, u.a. indem bundeseinheitlich geltende Vorsorge- und Maßnahmenwerte für Böden festgeschrieben wurden.

 

Die möglichst genaue Kenntnis über die Bodenverhältnisse ist für eine Vielzahl von Plänen zur Beurteilung der jeweiligen Wirkung auf die spezifisch vorkommenden Böden notwendig. Dies gilt sowohl für Planungen auf Landes-, Kreis- oder Gemeindeebene (Landschaftsrahmenplanung, Wasserschutzgebiete, Flächennutzungsplanung, Landschaftsplanung, Bebauungs- und Grünordnungsplanung) als auch für einzelne genehmigungspflichtige, umweltrelevante Vorhaben, die einer Umweltveträglichkeitsuntersuchung, eines Landschaftspflegerischen Begleitplans oder einer naturschutzfachlichen Stellungnahme bedürfen.

 

Bodeninformationen liegen in Karten und/oder Profildaten vor, die es allerdings oftmals durch Fachwissen zu erschließen gilt. Für Schleswig-Holstein existieren folgende meist analoge Karten:

    - die Bodenübersichtskarte (1:200.000) BÜK,

    - die Bodenkarte (1:25.000) BK25 für ca. 1/3 der Landesfläche,

    - Bodenschätzung (meist 1:2.000) für landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzte Flächen,

    - forstliche Standortkartierungen (1:10.000) für landeseigene Wälder,

    - vereinzelte projektbezogene Kartierungen (häufig 1:5.000).

Ergänzend stehen Profildaten der Landesaufnahme und der Bodenschätzung zur Auswertung (meist noch analog) zur Verfügung.

Gerade auf der Ebene der Vorhaben (Straßenbau, Kraftwerke etc.) aber auch für die F- und B-Planung ist die Auswertung der Bodenschätzung und/oder eine eigene Kartierung notwendig. Projektspezifische Probenahmen oder Ausarbeitungen zum Bodenmanagement, d.h. der ortsnahen Verwertung anfallender Substrate, der Substitution von hochwertigen Kiesen und Torfen, der Zwischenlagerung vor Ort etc. können ebenso notwendig sein, wie die Ableitung von Bodenfunktions- und Gefährdungskarten.

 

Die ARGUMENT GmbH erstellt alle notwendigen Grundlagen zum Bodenschutz von der Bodenkartierung im Gelände über Probenahmen, Bodenmanagementkonzepten, Auswertungen der Bodenschätzungsdaten, digitalen Erfassungen analoger Karten bis zur Erstellung von Bodenfunktionskarten.


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