UVS/UVU - Genehmigungsverfahren

 

Bei der Planung einer Vielzahl umweltrelevanter Vorhaben ist die Darstellung der damit verbundenen Umweltauswirkungen in den Antragsunterlagen notwendig. Die Anforderungen an diese Unterlagen regelt das jeweilige Gesetz (z.B. bei Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist dies die 9. BImSchV) oder es wird auf die Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wie z.B. im Falle des Gewässerausbaus (§31 WHG) verwiesen. 

 

Die zuständige Genehmigungsbehörde hat neben der Prüfung der anderen, meist technischen Unterlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Dazu wird zunächst unter Zugrundelegung der Anlage 2 des UVPG oder des Anhangs der 4. BImSchV (bei Genehmigungsverfahren nach BImSchG) geprüft, ob das geplante Vorhaben  

Für einige wasserwirtschaftliche und forstliche Vorhaben können anstelle der Vorprüfung Maßgaben des Landesrechts greifen.

 

Die Vorprüfung, auch „Screening“ genannt, erfolgt auf der Grundlage von Unterlagen, in denen der Antragsteller das Vorhaben mit Lageplänen, Angaben zur Technik etc. und die für den Raum bedeutsamen Grundlagen des Landes (Landesraumordnungsplan, Landschaftsprogramm ...), des Kreises (Regionalplan, Landschaftsrahmenplan, Biotopkartierung ...) und der Gemeinde (F-Plan, Landschaftsplan, B-Plan) beschreibt (Screening-Papier). Ergebnis dieser Vorprüfung kann sein, dass das Vorhaben keiner UVP bedarf, da erhebliche nachteilige Auswirkungen nicht erwartet werden. Sind bei einem Vorhaben entsprechende erhebliche Auswirkungen möglich, so erfolgt, wie bei von vornherein UVP-pflichtigen Vorhaben, im weiteren Verlauf das „Scoping“. Hierbei werden Art, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt. Dazu legt der Antragsteller Unterlagen über das Vorhaben und die voraussichtlichen Umweltauswirkungen vor (Scoping-Papier). In einem Scoping-Termin werden diese Unterlagen mit der Genehmigungsbehörde, Fachbehörden, Sachverständigen und Dritten besprochen und von der Genehmigungsbehörde der voraussichtliche Untersuchungsrahmen festgelegt. Er ist die Grundlage der folgenden Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen. Je nach Projekt können dabei unterschiedliche Fachgutachten erforderlich sein, wie z.B.

 

Die Ergebnisse aller Untersuchungen werden in einem Papier, der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zusammengefasst, das mit den anderen Unterlagen öffentlich ausgelegt wird. In einer Anhörung werden die Einwendungen der Öffentlichkeit zu dem Projekt erörtert. Die Genehmigungsbehörde erarbeitet auf dieser Grundlage sowie den Stellungnahmen der Fachbehörden eine Zusammenfassende Darstellung und eine Bewertung der Umweltauswirkungen, die bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Projektes zu berücksichtigen sind.

 

Die ARGUMENT GmbH erstellt alle notwendigen Grundlagen zur UVP im Genehmigungsverfahren und unterstützt Antragsteller wie auch Behörden in der fachlichen Diskussion.


ARGUMENT GmbH, 24114 Kiel, Fockstraße33, Tel: 0431-62535